Unter vielen Webseitenbetreibern herrscht zum Teil immer noch große
Verwirrung hinsichtlich der Impressumspflicht. Aufgrund von umfangreichen
Gesetzesänderungen zu Beginn des Jahres entsprechen einige dieser
vorgeschriebenen Bestandteile jeder Webseite nicht mehr den gesetzlichen
Anforderungen.
Die gesetzlich vorgegebenen Pflichtangaben für gewerbliche Anbieter
leiten sich aus dem Teledienstegesetz
(TDG) oder dem Mediendienste-Staatsvertrag
(MDStV) ab. Rein private Homepages sind von der Impressumspflicht
ausgenommen.
Nach § 6 TDG "Allgemeine Informationspflichten"
müssen mindestens folgende Informationen "leicht erkennbar,
unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" gehalten
werden:
1. Name und Anschrift,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und
unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich
der Adresse der elektronischen Post,
3. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister
oder Genossenschaftsregister, in das Sie eingetragen sind, und die
entsprechende Registernummer,
5. je nach Beruf
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie
diese zugänglich sind
6. falls vorhanden, die Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Nach § 6 MDStV Anbieterkennzeichnung ist folgendes anzugeben:
1. Namen und Anschrift sowie
2. bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Namen und Anschrift
des Vertretungsberechtigten.
Da die Unterscheidung zwischen Tele- und Mediendienst nicht immer
leicht fällt und je nach Beruf und Rechtsform unterschiedliche
Angaben nötig sind, hier unser spezieller Tipp für Sie:
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einen kostenlosen Webimpressums-Assistenten an, mit dessen Hilfe
in wenigen Schritten ganz einfach ein Musterimpressum erstellt werden
kann:
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